Der AI Act verlangt je nach Rolle und Inhalt maschinenlesbare Markierungen oder eine verständliche Offenlegung gegenüber Menschen. Besonders relevant sind Chatbots, Deepfakes sowie bestimmte KI-erzeugte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse.
Pflichten der Anbieter
Anbieter generativer Systeme müssen technisch dafür sorgen, dass erzeugte oder manipulierte Ausgaben soweit technisch machbar maschinenlesbar markiert und als künstlich erzeugt oder verändert erkennbar sind.
Pflichten der Anwender und Betreiber
Wer Deepfakes veröffentlicht oder bestimmte KI-generierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse verbreitet, muss deren künstliche Natur grundsätzlich offenlegen. Ausnahmen und Details hängen vom konkreten Fall ab.
Was eine gute Kennzeichnung leisten sollte
- Direkt am Inhalt oder klar damit verbunden sein
- Für normale Nutzer verständlich sein
- Nicht nur in versteckten Metadaten stehen
- Die Art der Erzeugung oder Bearbeitung nicht übertreiben
- Bei wesentlichen menschlichen Änderungen entsprechend angepasst werden
Technik ersetzt keine Redaktion
Metadaten, Wasserzeichen oder Detektoren können entfernt werden oder Fehler machen. Transparenz braucht deshalb zusätzlich sichtbare Hinweise und redaktionelle Verantwortung.
Quellen und Rechtsstand
- Europäische Kommission: Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content
- Europäische Kommission: AI Act
Prüfstand: 28.07.2026. Rechtliche Beiträge dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.