Der EU AI Act gilt stufenweise. Bereits anwendbar sind unter anderem Verbote bestimmter KI-Praktiken und Regeln für General-Purpose-AI-Modelle. Transparenzpflichten gelten ab 2. August 2026; zentrale Pflichten für Hochrisiko-Systeme wurden 2026 zeitlich verlängert. Stand dieses Artikels: 28. Juli 2026.
Die wichtigsten Termine
- 1. August 2024: Inkrafttreten des AI Act
- 2. Februar 2025: erste Verbote und ursprüngliche Regeln zur KI-Kompetenz werden anwendbar
- 2. August 2025: Regeln für General-Purpose-AI-Modelle und Governance werden anwendbar
- 2. August 2026: Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und synthetische Inhalte werden anwendbar
- 2. Dezember 2027: Hochrisiko-Systeme aus den in Anhang III genannten sensiblen Bereichen
- 2. August 2028: Hochrisiko-KI als Bestandteil regulierter Produkte nach Anhang I
Warum sich Termine geändert haben
Der am 27. Juli 2026 in Kraft getretene AI Omnibus verlängerte insbesondere die Übergangsfristen für Hochrisiko-Systeme. Rechtliche Zeitpläne sollten deshalb immer mit der aktuellen EU-Übersicht geprüft werden.
Für wen ist das relevant?
- Anbieter von KI-Systemen und Modellen
- Unternehmen und Behörden, die KI einsetzen
- Organisationen mit KI in Personal, Bildung, Kredit, Gesundheit oder kritischer Infrastruktur
- Betreiber von Diensten mit Chatbots, Deepfakes oder anderen generativen Inhalten
Wichtiger Hinweis
Dieser Überblick ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der geltende Gesetzestext, einschlägige Leitlinien und die konkrete Rolle im Einzelfall.
Quellen und Rechtsstand
- Europäische Kommission: AI Act – Anwendungszeitplan
- Europäische Kommission: AI Omnibus tritt in Kraft
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689
Prüfstand: 28.07.2026. Rechtliche Beiträge dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.