Die vier Risikostufen des EU AI Act

Der AI Act ordnet Anwendungen nach unzulässigem, hohem, Transparenz- sowie minimalem Risiko ein.

Wissensstufe: , Status: Zuletzt geprüft: 28.07.2026Primärquelle: Europäische Kommission: AI Act
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Nicht die technische Bezeichnung eines Modells entscheidet allein über die rechtlichen Pflichten, sondern vor allem der konkrete Verwendungszweck. Derselbe Modelltyp kann in einem harmlosen Assistenten anders eingestuft werden als bei Personalentscheidungen oder Zugang zu wesentlichen Leistungen.

Unzulässiges Risiko

Bestimmte Praktiken sind verboten, weil sie eine klare Gefahr für Sicherheit, Lebensgrundlagen oder Grundrechte darstellen. Dazu gehören unter anderem schädliche Manipulation, Social Scoring und bestimmte biometrische Anwendungen.

Hohes Risiko

Anwendungen in sensiblen Bereichen wie Bildung, Beschäftigung, wesentlichen Diensten, Strafverfolgung, Migration oder Justiz können als Hochrisiko-Systeme gelten und unterliegen strengen Anforderungen.

Transparenzrisiko

Menschen müssen in bestimmten Situationen erkennen können, dass sie mit KI interagieren oder dass Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.

Minimales oder kein Risiko

Für viele alltägliche Systeme wie Spamfilter oder KI-Funktionen in Spielen führt der AI Act keine zusätzlichen spezifischen Pflichten ein. Andere Gesetze bleiben dennoch anwendbar.

Praxisregel

Zuerst den konkreten Einsatzfall, die betroffenen Personen und mögliche Folgen beschreiben. Erst danach lässt sich die regulatorische Kategorie sinnvoll prüfen.

Quellen und Rechtsstand

Prüfstand: 28.07.2026. Rechtliche Beiträge dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.