General-Purpose AI: Pflichten für Basismodelle

Für Anbieter breit einsetzbarer Modelle gelten seit August 2025 besondere Transparenz-, Urheberrechts- und gegebenenfalls Sicherheitsanforderungen.

Wissensstufe: , Status: Zuletzt geprüft: 28.07.2026Primärquelle: Europäische Kommission: GPAI Code of Practice
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General-Purpose-AI-Modelle können viele unterschiedliche Aufgaben unterstützen und bilden oft die technische Grundlage anderer Produkte. Der AI Act richtet deshalb eigene Pflichten an ihre Anbieter. Modelle mit systemischem Risiko unterliegen zusätzlichen Anforderungen zur Bewertung und Minderung von Risiken.

Grundpflichten

  • Technische Dokumentation für nachgelagerte Anbieter
  • Informationen über Fähigkeiten und Grenzen
  • Vorgaben zum Umgang mit EU-Urheberrecht
  • Öffentliche Zusammenfassung der Trainingsinhalte nach dem vorgesehenen Muster

Zusätzliche Pflichten bei systemischem Risiko

  • Modellbewertungen und adversariale Tests
  • Bewertung und Minderung systemischer Risiken
  • Meldung schwerwiegender Vorfälle
  • Angemessene Cybersicherheit

Code of Practice

Der GPAI Code of Practice ist ein freiwilliges Instrument, mit dem Anbieter die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten zu Transparenz, Urheberrecht sowie Sicherheit und Schutz nachweisen können.

Für normale Anwender

Die meisten Endnutzer sind keine Anbieter eines Basismodells. Relevant bleibt aber, welche Dokumentation, Lizenz und Sicherheitsinformationen der jeweilige Anbieter bereitstellt.

Quellen und Rechtsstand

Prüfstand: 28.07.2026. Rechtliche Beiträge dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.