Thema: Recht und Regulierung

  • Die vier Risikostufen des EU AI Act

    Nicht die technische Bezeichnung eines Modells entscheidet allein über die rechtlichen Pflichten, sondern vor allem der konkrete Verwendungszweck. Derselbe Modelltyp kann in einem harmlosen Assistenten anders eingestuft werden als bei Personalentscheidungen oder Zugang zu wesentlichen Leistungen.

    Unzulässiges Risiko

    Bestimmte Praktiken sind verboten, weil sie eine klare Gefahr für Sicherheit, Lebensgrundlagen oder Grundrechte darstellen. Dazu gehören unter anderem schädliche Manipulation, Social Scoring und bestimmte biometrische Anwendungen.

    Hohes Risiko

    Anwendungen in sensiblen Bereichen wie Bildung, Beschäftigung, wesentlichen Diensten, Strafverfolgung, Migration oder Justiz können als Hochrisiko-Systeme gelten und unterliegen strengen Anforderungen.

    Transparenzrisiko

    Menschen müssen in bestimmten Situationen erkennen können, dass sie mit KI interagieren oder dass Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.

    Minimales oder kein Risiko

    Für viele alltägliche Systeme wie Spamfilter oder KI-Funktionen in Spielen führt der AI Act keine zusätzlichen spezifischen Pflichten ein. Andere Gesetze bleiben dennoch anwendbar.

    Praxisregel

    Zuerst den konkreten Einsatzfall, die betroffenen Personen und mögliche Folgen beschreiben. Erst danach lässt sich die regulatorische Kategorie sinnvoll prüfen.

    Quellen und Rechtsstand

    Prüfstand: 28.07.2026. Rechtliche Beiträge dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.

  • Verbotene KI-Praktiken in der EU

    Der AI Act verbietet mehrere Praktiken, die Menschen manipulieren, Schwächen ausnutzen oder Grundrechte besonders stark beeinträchtigen. Seit Februar 2025 gelten die ersten acht Verbote. Ein zusätzliches Verbot für Systeme zur Erzeugung nicht einvernehmlicher intimer Inhalte tritt nach dem AI Omnibus im Dezember 2026 in Kraft.

    Beispiele

    • Schädliche Manipulation oder Täuschung
    • Schädliche Ausnutzung besonderer Verletzlichkeit
    • Social Scoring
    • Ungezieltes Sammeln von Gesichtern zum Aufbau von Erkennungsdatenbanken
    • Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen in den erfassten Fällen
    • Bestimmte biometrische Kategorisierung und Echtzeit-Fernidentifizierung
    • KI-Systeme für nicht einvernehmliche intime Darstellungen und Missbrauchsmaterial

    Nicht jede ähnliche Funktion ist automatisch verboten

    Die genaue Einordnung hängt von Zweck, Kontext, Ausnahmen und rechtlicher Definition ab. Eine technische Funktion darf nicht ohne Prüfung mit einer verbotenen Praxis gleichgesetzt werden.

    Für Betreiber

    Organisationen sollten bereits vor Beschaffung oder Entwicklung prüfen, ob der geplante Anwendungsfall in einen verbotenen Bereich fällt. Ein späteres Abschalten ist kein Ersatz für diese Vorprüfung.

    Quellen und Rechtsstand

    Prüfstand: 28.07.2026. Rechtliche Beiträge dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.

  • KI-Inhalte kennzeichnen: Transparenz, Deepfakes und Artikel 50

    Der AI Act verlangt je nach Rolle und Inhalt maschinenlesbare Markierungen oder eine verständliche Offenlegung gegenüber Menschen. Besonders relevant sind Chatbots, Deepfakes sowie bestimmte KI-erzeugte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse.

    Pflichten der Anbieter

    Anbieter generativer Systeme müssen technisch dafür sorgen, dass erzeugte oder manipulierte Ausgaben soweit technisch machbar maschinenlesbar markiert und als künstlich erzeugt oder verändert erkennbar sind.

    Pflichten der Anwender und Betreiber

    Wer Deepfakes veröffentlicht oder bestimmte KI-generierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse verbreitet, muss deren künstliche Natur grundsätzlich offenlegen. Ausnahmen und Details hängen vom konkreten Fall ab.

    Was eine gute Kennzeichnung leisten sollte

    • Direkt am Inhalt oder klar damit verbunden sein
    • Für normale Nutzer verständlich sein
    • Nicht nur in versteckten Metadaten stehen
    • Die Art der Erzeugung oder Bearbeitung nicht übertreiben
    • Bei wesentlichen menschlichen Änderungen entsprechend angepasst werden

    Technik ersetzt keine Redaktion

    Metadaten, Wasserzeichen oder Detektoren können entfernt werden oder Fehler machen. Transparenz braucht deshalb zusätzlich sichtbare Hinweise und redaktionelle Verantwortung.

    Quellen und Rechtsstand

    Prüfstand: 28.07.2026. Rechtliche Beiträge dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.

  • General-Purpose AI: Pflichten für Basismodelle

    General-Purpose-AI-Modelle können viele unterschiedliche Aufgaben unterstützen und bilden oft die technische Grundlage anderer Produkte. Der AI Act richtet deshalb eigene Pflichten an ihre Anbieter. Modelle mit systemischem Risiko unterliegen zusätzlichen Anforderungen zur Bewertung und Minderung von Risiken.

    Grundpflichten

    • Technische Dokumentation für nachgelagerte Anbieter
    • Informationen über Fähigkeiten und Grenzen
    • Vorgaben zum Umgang mit EU-Urheberrecht
    • Öffentliche Zusammenfassung der Trainingsinhalte nach dem vorgesehenen Muster

    Zusätzliche Pflichten bei systemischem Risiko

    • Modellbewertungen und adversariale Tests
    • Bewertung und Minderung systemischer Risiken
    • Meldung schwerwiegender Vorfälle
    • Angemessene Cybersicherheit

    Code of Practice

    Der GPAI Code of Practice ist ein freiwilliges Instrument, mit dem Anbieter die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten zu Transparenz, Urheberrecht sowie Sicherheit und Schutz nachweisen können.

    Für normale Anwender

    Die meisten Endnutzer sind keine Anbieter eines Basismodells. Relevant bleibt aber, welche Dokumentation, Lizenz und Sicherheitsinformationen der jeweilige Anbieter bereitstellt.

    Quellen und Rechtsstand

    Prüfstand: 28.07.2026. Rechtliche Beiträge dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.

  • Datenschutz bei KI-Modellen: Personenbezug, Anonymität und Rechtsgrundlage

    Der Europäische Datenschutzausschuss betont, dass Anonymität von KI-Modellen im Einzelfall geprüft werden muss. Außerdem müssen Entwicklung und Einsatz eine tragfähige Rechtsgrundlage haben; unrechtmäßig verarbeitete Trainingsdaten können Folgen für die spätere Nutzung des Modells haben.

    Wann ein Modell anonym sein kann

    Entscheidend ist, ob personenbezogene Daten mit Mitteln, die vernünftigerweise eingesetzt werden könnten, direkt oder indirekt aus dem Modell gewonnen werden können. Eine pauschale Aussage für alle Modelle ist nicht möglich.

    Berechtigtes Interesse

    Eine Berufung auf berechtigte Interessen erfordert die übliche dreistufige Prüfung: legitimes Interesse, Erforderlichkeit und Abwägung gegenüber Rechten und Erwartungen betroffener Personen.

    Praktische Maßnahmen

    • Datenminimierung und klare Zweckbindung
    • Prüfung der Herkunft und Rechtmäßigkeit von Trainings- und Eingabedaten
    • Tests auf Memorisation und Datenextraktion
    • Lösch-, Widerspruchs- und Auskunftsprozesse
    • Dokumentation der technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen

    Keine pauschale Freigabe

    Dass Daten öffentlich auffindbar sind oder ein Modell groß ist, macht die Verarbeitung nicht automatisch rechtmäßig oder anonym.

    Quellen und Rechtsstand

    Prüfstand: 28.07.2026. Rechtliche Beiträge dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.

  • Urheberrecht und generative KI: die wichtigsten Fragen

    Es gibt keine einzelne pauschale Antwort auf die Frage, ob KI-Inhalte frei genutzt werden dürfen. Maßgeblich sind unter anderem die verwendeten Vorlagen, die Lizenzbedingungen des Dienstes, mögliche Ähnlichkeiten zu geschützten Werken, Persönlichkeits- und Markenrechte sowie die konkrete Rechtsordnung.

    Vier getrennte Ebenen

    • Dürfen Werke für Training oder Text- und Data-Mining verarbeitet werden?
    • Darf ein Werk oder eine geschützte Figur als Eingabe verwendet werden?
    • Enthält die Ausgabe geschützte Elemente oder unzulässige Ähnlichkeiten?
    • Welche Rechte räumt der Anbieter an der Ausgabe ein?

    Menschlicher Beitrag

    Ob eine Ausgabe selbst urheberrechtlich geschützt ist, hängt in vielen Rechtsordnungen vom menschlichen kreativen Beitrag ab. Eine bloße Maschinenausgabe ist nicht automatisch ein geschütztes Werk.

    Praktische Vorsicht

    • Keine vertrauten Logos, Figuren oder Künstlerstile als pauschale Freigabe behandeln
    • Bei kommerzieller Nutzung Anbieterbedingungen und Herkunft der Bestandteile prüfen
    • Entstehungsprozess, Eingaben und Bearbeitungsschritte dokumentieren
    • Bei erheblichen wirtschaftlichen Risiken fachkundige Rechtsprüfung einholen

    Keine Rechtsberatung

    Der Artikel erklärt Fragestellungen und ersetzt keine Prüfung eines konkreten Werkes oder Nutzungsfalls.

    Quellen und Rechtsstand

    Prüfstand: 28.07.2026. Rechtliche Beiträge dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.

  • EU AI Act: Was gilt wann?

    Der EU AI Act gilt stufenweise. Bereits anwendbar sind unter anderem Verbote bestimmter KI-Praktiken und Regeln für General-Purpose-AI-Modelle. Transparenzpflichten gelten ab 2. August 2026; zentrale Pflichten für Hochrisiko-Systeme wurden 2026 zeitlich verlängert. Stand dieses Artikels: 28. Juli 2026.

    Die wichtigsten Termine

    • 1. August 2024: Inkrafttreten des AI Act
    • 2. Februar 2025: erste Verbote und ursprüngliche Regeln zur KI-Kompetenz werden anwendbar
    • 2. August 2025: Regeln für General-Purpose-AI-Modelle und Governance werden anwendbar
    • 2. August 2026: Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und synthetische Inhalte werden anwendbar
    • 2. Dezember 2027: Hochrisiko-Systeme aus den in Anhang III genannten sensiblen Bereichen
    • 2. August 2028: Hochrisiko-KI als Bestandteil regulierter Produkte nach Anhang I

    Warum sich Termine geändert haben

    Der am 27. Juli 2026 in Kraft getretene AI Omnibus verlängerte insbesondere die Übergangsfristen für Hochrisiko-Systeme. Rechtliche Zeitpläne sollten deshalb immer mit der aktuellen EU-Übersicht geprüft werden.

    Für wen ist das relevant?

    • Anbieter von KI-Systemen und Modellen
    • Unternehmen und Behörden, die KI einsetzen
    • Organisationen mit KI in Personal, Bildung, Kredit, Gesundheit oder kritischer Infrastruktur
    • Betreiber von Diensten mit Chatbots, Deepfakes oder anderen generativen Inhalten

    Wichtiger Hinweis

    Dieser Überblick ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der geltende Gesetzestext, einschlägige Leitlinien und die konkrete Rolle im Einzelfall.

    Quellen und Rechtsstand

    Prüfstand: 28.07.2026. Rechtliche Beiträge dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.